Haus des Sehens | Obertorplatz 4 (Eingang Xylanderstr.) | 76829 Landau | tel 06341-9946644 | email: info@haus-des-sehens.com
Das Thema ist etwas komplex, daher beraten wir dich gerne persönlich vor Ort. Damit Du aber schon einmal einen Überblick bekommst, haben wir hier das Wichtigste für Dich zusammengefasst:
Wenn Du eine Sehschwäche hast, sei es Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,0 dpt oder eine Hornhautverkrümmung ab 4,0 dpt, erhältst Du von Deiner Krankenkasse einen Zuschuss für Deine Brille. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Sehstärke, beginnt jedoch bei etwa 20 € pro Glas für Einstärkengläser (z. B. reine Fernbrillen).
Solltest Du Mehrstärkengläser benötigen (Gleitsicht- oder Multifokalgläser), erhöht sich der Zuschuss entsprechend, und Du kannst mit rund 100 € pro Glas rechnen. In beiden Fällen gilt: Je höher die Sehstärke, desto größer der Zuschuss von der Krankenkasse.
Besonderheiten wie prismatische Korrekturen oder spezielle Lichtschutzgläser werden ebenfalls berücksichtigt und können zu einem erhöhten Zuschuss führen.
Bei Kontaktlinsen erhältst Du Zuschüsse ab einer Sehschwäche von 8,0 dpt sowie bei einer Hornhautverkrümmung ab 3,0 dpt. Liegt die Hornhautverkrümmung in den folgenden Achslagen, gibt es bereits ab 2,0 dpt einen Zuschuss: Achslage 45 Grad ± 30 Grad oder 135 Grad ± 30 Grad.
Zusätzlich bezuschusst Deine Krankenkasse verschiedene Besonderheiten, die mit Kontaktlinsen ein besseres Sehergebnis im Vergleich zur Brille ermöglichen können. Dazu zählen beispielsweise ein Stärkenunterschied von mindestens 2,0 dpt zwischen den Augen oder bestimmte Hornhautauffälligkeiten. Bei verschiedenen Hornhauterkrankungen werden die Kosten für Kontaktlinsen häufig sogar vollständig übernommen.
Es wird zwischen formstabilen und weichen Kontaktlinsen unterschieden. Dabei kann es kompliziert werden: Weiche Kontaktlinsen werden nur dann bezuschusst, wenn nachgewiesen wird, dass formstabile Kontaktlinsen für Deine Augen unverträglich sind.
Wie bereits erwähnt, ist das alles recht komplex, und wir erläutern Dir gerne Deinen individuellen Fall persönlich.
Alle genannten Punkte gelten nur, wenn ein Augenarzt eine Verordnung ausstellt. Daher ist es wichtig, dass Du eine Sehhilfenverordnung („Rezept“) mit der entsprechenden Indikation vom Augenarzt mitbringst. Um den restlichen Ablauf kümmern wir uns gerne für Dich! Wir rechnen alles direkt mit Deiner Krankenkasse ab und passen Deinen Rechnungsbetrag entsprechend an.